Lieferantenrichtlinien SEEFELDER GmbH

1       Zahlung

Der Abschnitt Zahlung umfasst Informationen über die Zahlungsbedingungen, die Fakturierung, sowie Bonusvereinbarungen und die Bestellabwicklung.

1.1      Zahlungsbedingungen

Bei einer Zahlung innerhalb von 30 Tagen erhalten wir 4% Skonto. Andernfalls ist die Zahlung nach 60 Tagen ohne Abzug fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen separat genehmigt werden.

1.2      Fakturierung / Rechnungsstellung

Wir favorisieren grundsätzlich Lieferanten mit einer Zentralregulierungsvereinbarung mit dem Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH (EDE).

Die Rechnung ist immer per E-Mail an rechnung@seefelder.net zu senden oder alternativ per Post an:

SEEFELDER GmbH
In der Au 3
D-72622 Nürtingen

Wir erwarten grundsätzlich eine Einzelrechnung pro Bestellung. Die Rechnungsstellung erwarten wir maximal 3 Werktage nach der erwarteten Anlieferung. Bitte beachten Sie hierbei die anfallenden Versandzeiten v.a. bei Speditionssendungen!

1.3      Bonusvereinbarung

Für unsere Leistung als lagerführender Multi-Channel-Händler erwarten wir grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von 10.000€ einen Jahresbonus. Sollte bereits eine Bonusvereinbarung mit der EURO Baubeschlag-Handel AG (EBH) bestehen, kann trotzdem ein Hausbonus verhandelt werden.

2       Bestellabwicklung

Nachfolgend erläutern wir die Lieferbedingungen und klären über Warenrücknahme und Auftragsbestätigung auf.

2.1      Bestellungen per Mail

Der Lieferant verpflichtet sich, der SEEFELDER GmbH eine E-Mail-Adresse für alle Bestellungen zur Verfügung zu stellen. Diese wird bei SEEFELDER entsprechend hinterlegt und alle Bestellungen werden an diese E-Mail-Anschrift versandt. Bitte senden Sie die E-Mail-Adresse einmalig nach Erhalt dieser Lieferanten-Richtlinien an: bernd.kellermann@seefelder.net

2.2      Lieferbedingungen

Grundsätzlich erwarten wir eine Lieferung frei Haus. Abweichend davon akzeptieren wir unserem Jahresumsatz angemessene Mindestbestellgrößen für eine frei Haus Belieferung.

Auftragsbezogen behalten wir uns eine Direktlieferung durch den Lieferanten zu unserem Kunden vor. Separate Kosten für die anfallende Adressänderung werden nicht akzeptiert. Aufpreise für Direktversand werden nicht akzeptiert.

2.3      Warenrücknahme

Der Lieferant verpflichtet sich, Artikel aus seinem Standard-Lagersortiment ohne Angaben von Gründen kostenfrei zurückzunehmen. Die Ware ist in der Regel nicht älter als 12 Monate. Die Anlieferung beim Lieferanten erfolgt auf Kosten von SEEFELDER.

Bei sonstigen Artikeln akzeptieren wir Rücknahmegebühren von bis zu 10% des ursprünglichen Einstandspreises.

2.4      Auftragsbestätigung

Wir erwarten eine Auftragsbestätigung innerhalb von 24 Stunden (werktags) per E-Mail an den Besteller mit Angabe von unserer Bestellnummer, Artikelnummer, verbindlichen Lieferterminen und verbindlichen Preisen.

Sollten wir keine Auftragsbestätigung erhalten, gehen wir davon aus, dass unsere Preise und Angaben akzeptiert werden. Ggf. höhere Preise bei später eintreffenden Auftragsbestätigungen werden nicht akzeptiert.

Alle Zusatzkosten die auf der Auftragsbestätigung nicht ersichtlich sind, werden bei der Rechnungsstellung nicht akzeptiert.

Bei Problemen mit Mengen und Terminen ist der zuständige Besteller innerhalb von 24 Stunden (werktags) schriftlich zu informieren.

Abweichungen ohne vorherige Absprachen werden nicht akzeptiert.

3       Stammdatenmanagement

3.1      Preisänderung

Änderungen von Preisen durch Teuerungszuschläge oder neue Preislisten bedürfen einer Vorlaufzeit von zwei Monaten. Die Umsetzung erfolgt dann zum nächsten 01. des Monats.

Die neuen Preislisten und Konditionen sind per Mail an bernd.kellermann@seefelder.net zu senden. Bitte beachten Sie, dass wir Preislisten nur als Microsoft Excel Dokument akzeptieren.

3.2      Überprüfung der Stammdaten

Unser Vertrieb und unser Einkauf können nur so erfolgreich arbeiten, weil wir Ihnen beste Artikelinformationen zur Verfügung stellen wollen. Wir behalten uns vor, einmal jährlich unseren Artikelstammdaten von Ihnen auf Richtigkeit prüfen zu lassen.

3.3      Stammdatenformat

Stammdaten für die Artikelpflege werden nur als Microsoft Excel Dokument akzeptiert. Sollten Sie nicht in der Lage sein dieses Format anzubieten, erlauben wir uns den erhöhten Aufwand mit 50,00 € / Stunde zu berechnen.

Jeder Ihrer Artikel bedarf einer eindeutigen Artikelnummer. Ebenso erwarten wir zu jedem Artikel von Ihnen folgende Grundinformationen:

  • EAN Codes
  • Bestellmengen
  • Preise (Einkauf und Verkauf)
  • Rabattgruppen
  • Artikeltext (1×60 Zeichen)
  • Gewicht und Maße

3.4      Mehraufwand

Sollten Sie durch übermäßige Veränderungen in Ihrer Stammdaten-Struktur einen erhöhten Aufwand bei SEEFELDER verursachen, berechnen wir diesen Aufwand unserer Mitarbeiter mit 50,00 € pro Stunde an Sie weiter.

Grundsätzlich gehen wir von maximal einer Preiskorrektur pro Jahr aus.

3.5      PIM-Daten

Analog zu unseren Artikelstammdaten pflegen wir bei SEEFELDER ein Produktinformationsmanagementsystem (PIM). Wir behalten uns vor, einmal jährlich unsere PIM-Daten von Ihnen auf Richtigkeit prüfen zu lassen.

3.6      Werbekostenzuschuss für Artikellistung

Bei SEEFELDER entsteht ein enormer Aufwand durch die Stammdatenpflege Ihrer Artikel. Wir erlauben uns daher in Zukunft folgenden Aufwand in Rechnung zu stellen:

Anzahl Artikel Berechnung pro gelistetem Artikel
1 – 50 10,00 €
51 – 100 8,00 €
101 – 200 6,00 €
201 – 500 5,00 €
501 – 1.000 4,00 €
1.001 – 5.000 2,00 €
5.001 – 20.000 1,00 €

Für die Pflege eines passiven Artikelstamms berechnen wir eine Pauschale von 100,00€ pro Jahr und 0,05€ zusätzlich je Artikel. Diese Artikel stehen dem Vertrieb intern zur Verfügung.Hierbei handelt es sich lediglich um die Bereitstellung der Artikel für den Vertrieb und im SEEFELDER-Webshop. Die Qualität der PIM-Daten ist davon unberührt.

4       Logistische Abwicklung

4.1      Lieferanschrift

Bitte beachten Sie bezüglich Lieferanschrift und Rechnungsanschrift unbedingt die Angaben unserer Bestellungen. Bei Sendungen an Adressen die von unserer Bestellung abweichen, werden für den Mehraufwand und die anfallenden Zusatzkosten sofort 50,- € in Rechnung gestellt. Ggf. werden wir erhöhte Kosten für Spedition direkt an Sie weiter berechnen.

4.2      Warenannahmezeiten

Unsere Warenannahmezeiten sind in allen Niederlassungen Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr.

4.3      Lieferschein

Jeder Sendung ist ein Original-Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut sichtbar mittels einer Lieferscheintasche anzubringen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken oder Paletten, ist jeder Ladungsträger mit Inhalt auf einer separaten Packliste aufzuführen.

Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen sein:

  • Bestellnummer der SEEFELDER GmbH
  • SEEFELDER-Artikelnummer und -menge
  • Falls der Artikel chargenpflichtig ist, muss die Chargennummer angegeben werden
  • Teillieferungen müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden

4.4      Anforderung an die Beschriftung der Gebinde

Jedes Gebinde muss zur eindeutigen Identifizierung mit einem Etikett versehen werden, das mindestens folgende Angaben enthält:

  • Artikel-Nummer der SEEFELDER GmbH
  • Bezeichnung des Artikels
  • Chargennummer, falls der Artikel chargenpflichtig ist
  • Produktionsdatum
  • Stückzahl des im Gebinde befindlichen Artikels

Das Etikett ist am Packstück so anzubringen, dass es auf der schmalen Gebindeseite sichtbar ist.

4.5      Keine Rechnungen bei Lieferungen

Rechnung dürfen keinesfalls bei Lieferungen mitgegeben werden. Diese müssen wie oben beschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt werden.

5       Besuche durch Lieferanten bei SEEFELDER

5.1      Besuche in den Standorten

Sortimentsentscheidungen werden grundsätzlich durch die Sortimentsleitung in Landshut vorgenommen. Besuche über Produktneuvorstellungen und strategische Zusammenarbeit finden daher nur in Landshut statt.

Bitte sehen Sie von spontanen oder turnusmäßigen Besuchen unserer Abholstandorte ab.

5.2      Lieferantentage

Grundsätzlich finden Lieferantengespräche in Landshut nur in den hier beschriebenen Zeiträumen statt.

Sollten Sie darüber hinaus Themen für einen deutlich längeren Termin haben, wenden Sie sich bitte an die Sortimentsleitung.

6       Gefälligkeitsleistungen

Hinweis zur SEEFELDER Arbeitsordnung §18 Gefälligkeitsleistungen

Kein Mitarbeiter darf Geschenke oder andere Vorteile von Personen oder Firmen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, die zum Betrieb eine Geschäftsverbindung anstreben oder unterhalten. Über jeden diesbezüglichen Versuch von Dritten gegenüber dem Mitarbeiter ist die Geschäftsleitung unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht für übliche Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert.

7       Nebenabreden

Nebenabreden, die von den oben genannten Werten abweichen, bedürfen stets der Schriftform.

8       Versionen

Stand Januar 2018 – Erster Entwurf