Schulungspflicht für Montageschaum

 

Ab dem 24. August 2023 gilt für Verarbeiter eine Schulungspflicht für den Umgang mit PU-Schaum. Hier erfahren Sie, was Sie zur REACH-Verordnung wissen sollten.

Hier zunächst die wichtigsten Informationen zu den Schulungen:

  • Ab dem 24. August 2023 müssen Verarbeiter von PU-Schäumen im Umgang mit diesen geschult sein
  • Online-Schulungen sind jederzeit verfügbar und dauern circa 40 Minuten
  • einfache Anmeldung zur Teilnahme
  • Kosten pro Teilnehmer betragen 5 Euro
  • nach Absolvierung der Schulung wird sofort ein digitales Zertifikat ausgestellt
  • Die Schulung muss mindestens alle 5 Jahre wiederholt werden

 

Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – zu Deutsch: „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“.

Was ist das Ziel der REACH-Verordnung?

Sie soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien beitragen. Am 4. August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für monomere Diisocyanate (MDI) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. MDIs sind wichtige Bestandteile von PU-Schäumen, sind aber in höherer Konzentration gesundheitsschädigend. Das Ziel der Beschränkung ist, mögliche durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.

Warum ist PU-Schaum betroffen?

Laut der REACH-Verordnung müssen alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an MDI von über 0,1 Prozent im sicheren Umgang mit diesen Produkten geschult werden. PU-Schaumdosen enthalten in der Regel einen höheren Anteil an MDI und fallen deswegen unter die Schulungspflicht.

Welche Fristen gelten für die Schulungspflicht?

Bereits seit dem 24. Februar 2022 muss der Schulungsbedarf auf Produkte mit einem entsprechenden MDI Gehalt auf dem Etikett gekennzeichnet sein. Die Schulungspflicht greift ab dem 24. August 2023. Das bedeutet, dass Verarbeiter von Produkten mit einem Diisocyanat Gehalt von mehr als 0,1 Prozent (was bei PU-Schäumen der Fall ist) ab dem 24.08.2023 geschult und zertifiziert sein müssen. Hierbei tragen die Arbeitgeber die Verantwortung über die Schulung ihrer Mitarbeiter.

Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) schreibt vor, dies Schulung mindestens alle 5 Jahre zu wiederholen.

Wie kann ich eine passende Schulung finden?

Gemeinsam mit dem Expertenteam von eLeDia hat die FSK Services GmbH eine Schulungsplattform entwickelt, die allen gewerblichen und industriellen Verwendern von Diisocyanat-Produkten zur Verfügung steht. Die Schulung dauert circa 40 Minuten. Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Teilnehmer – diesen Betrag würden wir, bei Vorlage Ihres Zertifikates, mit einem Rabatt auf unsere ULTRAprofi PU-Schäume ausgleichen.

  • Auf der verlinkten Seite klicken Sie auf „Anmelden“. Es folgt der übliche Anmelde-Verlauf mit Eingabe der Zahlungsangaben sowie Hinterlegung einer E-Mail-Adresse.
  • Daraufhin bekommen Sie eine Bestätigungsmail. Im unteren Teil der E-Mail ist ein Hinweis auf die Plattform idloom.passport. Dies ist eine allgemeine Plattform für Schulungen und Online-Events. Falls Sie dort nicht schon registriert sind, müssen Sie dort ebenfalls Ihre E-Mail hinterlegen und ein Passwort vergeben.
  • Sobald Sie Ihren Account bei idloom.passport angelegt haben, können Sie mit dem Kurs starten.
  • Am Ende werden Fragen nach dem Multiple-Choice Verfahren abgefragt.
  • Haben Sie genügend Fragen richtig beantwortet, erhalten Sie umgehend ein Online-Zertifikat, mit dem Sie die erfolgreiche Kursteilnahme nachweisen können.

 

 

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